Können auch Minderjähre ein Depot eröffnen?
Eine Depoteröffnung durch Minderjährige ist grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist, dass die Erziehungsberechtigten ihr Einverständnis geben. Dies geschieht durch die namentliche Nennung der Erziehungsberechtigten auf dem Depoteröffnungsantrag und ihre Unterschrift.